Entwicklungs­pädiatrie

Die Entwicklungspädiatrie befasst sich mit der Entwicklung und dem Verhalten von Kindern vom Säuglingsalter bis in die Adoleszenz. Häufige Anlässe für Abklärungen und Beratungen sind: Verhaltensauffälligkeiten (inkl. ADHS, Autismus), Entwicklungsverzögerungen, Hochbegabung, Teilleistungsstörungen, Schlaf- oder Essprobleme sowie Erziehungsfragen.

Die Abklärungen erfolgen auf ärztliche Zuweisung hin und werden in der Regel gemeinsam durch ärztliche und psychologische Fachpersonen durchgeführt. Sie beinhalten folgende Termine: 

  • Vorgespräch mit den Eltern (und evtl. dem Jugendlichen) 
  • Verschiedene psychologische Termine nach Bedarf (Testdiagnostik) 
  • Ärztlicher Termin zur Untersuchung der neuromotorischen und körperlichen Entwicklung 
  • Abschlussgespräch mit den Eltern (Resultate und weiteres Vorgehen) 

Bei der Fragestellung nach Vorliegen einer Autismusspektrumstörung führen wir auch spezifische Abklärungen (ADOS, ADI-R etc.) und gegebenenfalls die Anmeldung bei der Invalidenversicherung durch.

Schulische Massnahmen bedürfen nicht zwingend einer medizinischer Diagnose. Für schulische Fragestellungen ist der primäre Ansprechpartner der Schulpsychologische Dienst SPD, mit dem wir eng zusammenarbeiten.